Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Euro-Com International, Mitglied des VViN (Vereniging van Vertaalburreaus in Nederland = Vereinigung niederländischer Übersetzungsbüros)

Definition

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet „Übersetzungsbüro“: Euro-Com International mit Sitz in Renkum, Energieweg 4, 6871 KB.

Artikel 1: Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Übersetzungsbüro und dem Kunden unter Ausschluss der vom Kunden angewandten (allgemeinen) Geschäftsbedingungen, es sei denn, das Übersetzungsbüro hat deren Anwendung schriftlich zugestimmt.

Artikel 2: Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Allgemeine Angebote und Preisauskünfte des Übersetzungsbüros sind unverbindlich.

2.2 Preisauskünfte und genannte Fristen können jederzeit widerrufen werden, wenn das Übersetzungsbüro vor der Erteilung dieser Auskünfte nicht den gesamten zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text einsehen konnte. Die Vereinbarung wird durch schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots des Übersetzungsbüros durch den Auftraggeber oder – wenn kein Angebot abgegeben wurde – durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers durch das Übersetzungsbüro bestätigt.

2.3 Das Übersetzungsbüro kann die Person, die dem Übersetzungsbüro den Auftrag erteilt hat, als seinen Kunden betrachten, es sei denn, die Person gibt ausdrücklich an, im Namen und im Auftrag eines Dritten kostenpflichtig zu handeln, und dem Übersetzungsbüro werden Name und Anschrift dieses Dritten mitgeteilt.

2.4 Vereinbarungen und Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern des Übersetzungsbüros sind erst dann verbindlich, wenn diese durch das Übersetzungsbüro ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2.5 Hat das Übersetzungsbüro berechtigte Zweifel daran, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, vor Beginn der Arbeit am Auftrag oder vor Ausführung des Auftrages vom Auftraggeber eine ausreichende Sicherheit zu verlangen.

Artikel 3: Änderung und Stornierung von Aufträgen

3.1 Wenn der Auftraggeber nach Vertragsabschluss am Auftrag andere als geringfügige Änderungen vornimmt, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, die Lieferzeit und/oder Vergütung anzupassen oder den Auftrag abzuweisen. In letzterem Fall ist der Kunde verpflichtet, für den bereits ausgeführten Teil des Auftrags zu zahlen, und die Bestimmungen von Absatz 3 dieses Artikels gelten entsprechend.

3.2 Wenn ein Auftrag vom Kunden storniert wird, ist der Kunde verpflichtet, den bereits ausgeführten Teil des Auftrags vollständig zu bezahlen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber gegebenenfalls für bereits erbrachte Nachforschungs- und Vorbereitungsaktivitäten bezüglich des übrigen Auftragsteils eine Gebühr nach Stundensatz zu entrichten. Das Übersetzungsbüro stellt dem Kunden die bereits erledigten Arbeiten auf Wunsch zur Verfügung. In diesem Fall ist die Qualität der gelieferten Waren nicht garantiert.

3.3 Hat das Übersetzungsbüro Zeit für die Ausführung der stornierten Bestellung reserviert, kann es dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 50 % des Honorars für den Teil der Aufgabe berechnen, der nicht ausgeführt wurde.

Artikel 4: Auftragsausführung und Vertraulichkeit

4.1 Das Übersetzungsbüro ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber festgelegten Zwecks des/der vom Übersetzungsbüro zu übersetzenden oder zu redigierenden Texte/s auszuführen.

4.2 Das Übersetzungsbüro hat die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln, soweit dies im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages möglich ist. Das Übersetzungsbüro verpflichtet seine Mitarbeiter zur Geheimhaltung. Das Übersetzungsbüro haftet jedoch nicht für die Verletzung der Schweigepflicht dieser Mitarbeiter, wenn das Übersetzungsbüro glaubhaft machen kann, dass dieser Verstoß nicht verhindert werden konnte.

4.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, eine (teilweise) Übertragung durch Dritte vornehmen zu lassen, unbeschadet der Verantwortung des Übersetzungsbüros für die vertrauliche Behandlung und die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. Das Übersetzungsbüro verpflichtet Dritte entsprechend zur Geheimhaltung. Das Übersetzungsbüro haftet jedoch nicht für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch diese Dritten, wenn das Übersetzungsbüro vernünftigerweise geltend machen kann, dass es diesen Verstoß nicht verhindern konnte.

4.4 Der Auftraggeber soll nach Möglichkeit eine inhaltliche Erläuterung des zu übersetzenden Textes zur Verfügung zu stellen und, soweit vorhanden, dem Übersetzungsbüro relevante Unterlagen und Terminologie zur Verfügung zu stellen. Das Versenden solcher Informationen geschieht immer auf Kosten und Risiko des Kunden.

Artikel 5: Vereinbarte und tatsächliche Lieferzeit

5.1 Die vereinbarte Lieferfrist ist eine Zielzeit, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sobald das Übersetzungsbüro feststellt oder erwartet, dass eine pünktliche Lieferung nicht möglich ist, ist es verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren.

5.2 Im Falle der Überschreitung der ausdrücklich schriftlich vereinbarten Lieferzeit durch das Übersetzungsbüro ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag einseitig aufzulösen, sofern die Ausführung nicht mehr zumutbar ist. In diesem Fall ist das Übersetzungsbüro nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Diese Auflösung berührt die Zahlungsverpflichtung des Kunden für den bereits ausgeführten Teil des Auftrages nicht.

5.3 Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt des Versandes der Lieferung als vollzogen. Der Zeitpunkt des Versandes ist der Zeitpunkt der Postzustellung, der Zustellung an den Kurierdienst oder per elektronischer Übermittlung (Fax, E-Mail, Modem, FTP u. ä.) bzw. der Zeitpunkt, zu dem das jeweilige Medium den Versand abgeschlossen hat.

5.4 Im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages durch das Übersetzungsbüro ist der Kunde verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um eine rechtzeitige Lieferung durch das Übersetzungsbüro zu ermöglichen.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erbringung der Leistung im Rahmen des Vertrages uneingeschränkt mit dem Übersetzungsbüro zusammenzuarbeiten. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Empfang der Leistung ablehnt. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 6.5 entsprechend.

Artikel 6:- Honorar und Zahlung

6.1 Die Gebühr basiert grundsätzlich auf einem im Übersetzungsbüro geltenden Wort- oder Stundensatz, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zusätzlich zu seinem Honorar kann das Übersetzungsbüro dem Kunden auch die Auslagen berechnen, die mit der Ausführung des Auftrags verbunden sind. Für jeden Auftrag kann ein Mindestsatz pro Sprachkombination berechnet werden.

6.2 Der vom Übersetzungsbüro für die zu erbringende Leistung angegebene Preis gilt ausschließlich für die Leistung gemäß den vereinbarten Spezifikationen.

6.3 Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn der Auftraggeber einen zusätzlichen arbeitsintensiven Text, eine nicht eindeutige Kopie, fehlerhafte Computersoftware oder Dateien zur Verfügung stellt, die dem Übersetzungsbüro mehr Arbeit oder Kosten verursachen, als das Übersetzungsbüro bei Vertragsabschluss vernünftigerweise erwarten konnte. Die obige Liste ist nicht erschöpfend.

6.4 Alle Beträge sind ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen.

6.5 Abrechnungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum (oder innerhalb einer anderen vom Übersetzungsbüro angegebenen Frist) ohne jeden Abzug, Verrechnung oder Aussetzung in der Währung beglichen werden, in der die Abrechnung erfolgte. Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde sofort und ohne Inverzugsetzung in Verzug. In diesem Fall schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt des Verzuges bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung gesetzliche Zinsen zuzüglich zwei Prozentpunkten auf den Rechnungsbetrag.

6.6 Kommt der Auftraggeber bei der Zahlung in Verzug, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten gemäß dem Beschluss zur Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten) zu berechnen.

Artikel 7: Reklamationen und Streitigkeiten

7.1 Der Auftraggeber muss dem Übersetzungsbüro Reklamationen bezüglich der gelieferten Ware so schnell wie möglich, spätestens jedoch zehn Arbeitstage nach Lieferung, schriftlich mitteilen. Die Äußerung einer Beschwerde entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

7.2 Wenn der Kunde die Richtigkeit bestimmter Übersetzungen in Frage stellt und das Übersetzungsbüro um Kommentare bittet, und wenn das Übersetzungsbüro dann plausibel machen kann, dass die betreffenden Übersetzungen nicht inkorrekt sind, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, die damit zusammenhängenden Mehrstunden dem Kunden in Rechnung zu stellen.

7.3 Hat der Kunde nach Ablauf der in Ziffer 7.1 genannten Frist keine Beanstandungen geltend gemacht, so gilt die Lieferung als vollständig angenommen, und Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn das Übersetzungsbüro dies aus eigennützigen Gründen für wünschenswert hält. Die Änderung eines Übersetzungsauftrags durch den Übersetzungsdienstleister auf Wunsch des Kunden bedeutet nicht, dass das Übersetzungsbüro anerkennt, dass eine fehlerhafte Leistung erbracht wurde.

7.4 Wenn die Beschwerde begründet ist, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist zu korrigieren oder zu ersetzen; Kann das Übersetzungsbüro dem Wunsch nach Korrektur oder Ersatz nicht nachkommen, so kann es eine Preisminderung gewähren.

7.5 Finden der Auftraggeber und das Übersetzungsbüro innerhalb einer angemessenen Frist keine Lösung in Bezug auf die Beschwerde, kann der Streitfall innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung durch die Parteien der Konfliktkommission des VViN vorgelegt werden. Die Beilegung der Streitigkeit erfolgt dann gemäß VViN durch ein Schiedsgericht. Wenn der Kunde eine Streitigkeit auf der Grundlage dieser Streitregelungen beilegen möchte, ist das Übersetzungsbüro zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die Konfliktkommission trifft eine bindende Entscheidung für die Parteien.

7.6 Das Reklamationsrecht des Kunden erlischt, wenn der Kunde den Teil der Lieferung, auf den sich die Reklamation bezieht, bearbeitet oder bearbeitet hat, und zwar unabhängig davon, ob er die gelieferte Ware später an einen Dritten geliefert hat.

Artikel 8: Haftung und Entschädigung

8.1 Das Übersetzungsbüro haftet gegenüber dem Kunden nur für Schäden, die die unmittelbare und nachweisbare Folge eines dem Übersetzungsbüro zurechenbaren Mangels sind. Das Übersetzungsbüro haftet niemals für alle anderen Formen von Schäden wie indirekte Schäden, Folgeschäden, Handelsverluste, Verzögerungsverluste und entgangenen Gewinn.

8.2 Die Haftung des Übersetzungsbüros beschränkt sich in jedem Fall auf den Rechnungswert ohne Mehrwertsteuer des bereits in Rechnung gestellten und/oder gelieferten Teils des jeweiligen Auftrages. Darüber hinaus beschränkt sich die Haftung des Übersetzungsbüros in jedem Fall auf einen Betrag von EUR 45.000 pro Ereignis oder Ereigniskette.

8.3 Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Textes entbindet das Übersetzungsbüro von jeglicher Haftung.

8.4 Die Prüfung der Frage, ob ein zu übersetzender oder zu redigierender Text oder die Übersetzung oder Bearbeitung des Textes durch das Übersetzungsbüro mit bestimmten Risiken auf Personenschäden verbunden ist, findet vollständig auf Kosten und Risiko des Auftraggebers statt.

8.5 Das Übersetzungsbüro haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der zur Ausführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen oder Informationsträger. Das Übersetzungsbüro haftet auch nicht für Kosten und/oder Schäden, die sich aus der Nutzung von Informationstechnologien und Telekommunikationsmitteln oder aus dem Transport oder der Übertragung von Informationen (bzw. Informationsträgern) oder dem Vorhandensein von Computerviren in Dateien oder Informationsträgern des Übersetzungsbüros ergeben.

8.6 Der Auftraggeber stellt das Übersetzungsbüro von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verwendung der gelieferten Waren ergeben.

8.7 Der Auftraggeber stellt das Übersetzungsbüro auch von allen Ansprüchen Dritter wegen angeblicher Verletzung von Eigentums-, Patent-, Urheber- oder anderen Rechten geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags frei.

Artikel 9: Auflösung und höhere Gewalt

9.1 Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, er für insolvent erklärt wurde oder sein Konkurs beantragt wird, wenn der Kunde die Aussetzung der Zahlung beantragt oder ihm diese gewährt wurde, wenn das Umschuldungsverfahren für natürliche Personen auf den Kunden für anwendbar erklärt ist oder wenn die Liquidation des Geschäfts des Kunden erfolgt, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Ausführung auszusetzen. Das Übersetzungsbüro kann dann die sofortige Zahlung des fälligen Betrags verlangen.

9.2 Wenn das Übersetzungsbüro aufgrund von Umständen, die es nicht selbst verschuldet bzw. zu vertreten hat, nicht in der Lage sein, seinen Verpflichtungen nachzukommen, hat es das Recht, den Vertrag zu kündigen, ohne dafür eine Entschädigung zahlen zu müssen. Als solche Umstände (höhere Gewalt) gelten u. a. Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, Terroranschläge, Transporthindernisse, staatliche Maßnahmen, Dienststörungen von Internetanbietern, Säumigkeit von Lieferanten oder andere Umstände, auf die das Übersetzungsbüro keinen Einfluss ausüben kann.

9.3 Muss das Übersetzungsbüro wegen höherer Gewalt die weitere Ausführung des Vertrages einstellen, behält es sich das Recht auf Entschädigung für die bis dahin durchgeführten Arbeiten sowie die entstandenen Kosten und Auslagen vor.

Artikel 10: Urheberrecht

10.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, werden die Urheberrechte an den vom Übersetzungsbüro erstellten Übersetzungen in dem Zeitpunkt auf den Kunden übertragen, in dem alle seine finanziellen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber dem Übersetzungsbüro in Bezug auf den betreffenden Auftrag vollständig erfüllt sind.

10.2 Bei Übersetzungen können sogenannte Translation Memories (TMs) als Hilfsmittel verwendet werden. Das Übersetzungsbüro gewährleistet, dass bei der Speicherung im und der Wiederverwendung aus dem TM von Teilen des Ausgangstextes keine vertraulichen Informationen wiedergegeben werden. Soweit sich aus der Nutzung des TM Rechte wie Urheberrechte und/oder Datenbankrechte ergeben, gehören diese dem Übersetzungsbüro, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Artikel 11: Geltendes Recht

11.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Übersetzungsbüro gilt das niederländische Recht.

11.2 Alle Streitigkeiten, über die keine verbindliche Entscheidung des VViN-Konfliktkommission gemäß Artikel 7.5 erwirkt wurde, sind beim zuständigen Gericht am Ort der Niederlassung des Übersetzungsbüros einzureichen.

Artikel 12: Datenschutzbestimmungen

12.1 Allgemein

a. Das Übersetzungsbüro arbeitet gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und erhebt nur solche personenbezogenen Daten, für die es eine Verarbeitungsgrundlage gibt.

b. Bevor der Kunde einen Übersetzungsauftrag erteilt, verarbeitet das Übersetzungsbüro nur jene personenbezogenen Daten, die für die Abgabe eines Angebots erforderlich sind.

c. Spätestens zum Zeitpunkt des Angebots gibt der Kunde an, in welche der folgenden Kategorien der Übersetzungsauftrag eingeordnet werden kann:

Kategorie 1: hohes Risiko

Typ: Der Auftrag enthält personenbezogene Daten sehr sensibler Art wie Strafregister- und medizinische Daten.
Gruppe: beschränkt auf das eigentliche Projektteam.
Sicherheit:
– Es gelten sehr eingeschränkte Zugriffsrechte.
– Die Speicherung erfolgt anonymisiert bzw. pseudonymisiert
– Aufbewahrungsfristen werden streng gehandhabt.
– Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich durch Verarbeitern, die DSGVO-konform sind.

Kategorie 2: mittleres Risiko

Typ: Der Auftrag enthält personenbezogene Daten, die sensibler Natur sind und die gesetzlich als besondere personenbezogene Daten – mit Ausnahme medizinischer Daten – eingestuft sind oder sich auf eine Person beziehen, die bekannt ist oder sich auf eine Person oder einen Rechtsstreit beziehen, der zu Konsternierung in der Gesellschaft führen kann.
Gruppe: beschränkt auf eine kleine Personengruppe, ausschließlich auf Grundlage des Prinzips „Kenntnis erforderlich“.
Sicherheit:
– Es gelten eingeschränkte Zugriffsrechte.
– Die Speicherung muss weder anonymisiert noch pseudonymisiert werden, sondern ist erlaubt.
– Aufbewahrungsfristen werden streng gehandhabt.
– Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich durch Verarbeitern, die DSGVO-konform sind.

Kategorie 3: normales Risiko

Typ: Der Auftrag enthält personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Wohnort.
Gruppe: Begrenzt auf eine Gruppe innerhalb des Übersetzungsbüros und das eigentliche Übersetzungsteam.
Sicherheit:
– Zugriffsrechte intern nicht gesichert
– Speicherung erfolgt auf normalem Wege
– Aufbewahrungsfristen werden streng gehandhabt.
– Verarbeitung kann weltweit im Rahmen der DSGVO erfolgen

Kategorie 4: kein Risiko

Typ: Der Auftrag enthält keine personenbezogenen Daten

d. Die Kosten für den Übersetzungsauftrag hängen teilweise von den Entscheidungen ab, die der Kunde im Voraus trifft, z. B.

i. die Kategorisierung
ii. die Bitte um Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung der personenbezogenen Daten
iii. abweichende Aufbewahrungsfristen
iv. Rückgabe oder Vernichtung personenbezogener Daten

e. Das Übersetzungsbüro stellt sicher, dass seine Mitarbeiter mittels kontinuierlicher Weiterbildung über das DSGVO-konforme Arbeiten mit personenbezogenen Daten informiert sind. Darüber hinaus hat das Übersetzungsbüro strikte Vertraulichkeit und Bußgelder in die Verträge mit jenen Mitarbeitern aufgenommen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.
f. Das Übersetzungsbüro stellt außerdem sicher, dass es geeignete technische Maßnahmen ergreift und auf dem neuesten Stand hält, um personenbezogene Daten angemessen zu schützen.
g. Das Übersetzungsbüro überprüft die von ihm beauftragten Dritten auf die Einhaltung der DSGVO und bietet auf Wunsch zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten.
h. Das Übersetzungsbüro gibt personenbezogene Daten nicht an ausländische Dritte weiter, es sei denn, es ist gesetzlich dazu verpflichtet oder der Kunde erteilt die Erlaubnis, einen Übersetzungsauftrag im Ausland auszuführen.
i. Kunden können ihre Rechte gemäß DSGVO mithilfe des Formulars „Rechte betroffener Personen“ wahrnehmen. Das Übersetzungsbüro ist bestrebt, jede Anfrage innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten.

12.2 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Wenn trotz aller Sorgfalt des Übersetzungsbüros personenbezogene Daten verloren gehen oder unberechtigt (Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten) eingesehen werden, informiert das Übersetzungsbüro den Kunden baldmöglichst, in jedem Fall jedoch innerhalb der von den Parteien vereinbarten Frist.

Das Übersetzungsbüro wird sich bemühen, Schäden infolge der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu minimieren und, wenn möglich, rückgängig zu machen.

Auf Anfrage unterstützt das Übersetzungsbüro den Kunden bei der Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die niederländische Datenschutzbehörde und gegebenenfalls an die betroffenen Personen.

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Übersetzungsbüro, es sei denn, der Kunde kann nachweisen oder plausibel machen, dass das Übersetzungsbüro durch grobe Schuld oder grob fahrlässig gehandelt hat.

12.3 Aufbewahrungsfristen

Das Übersetzungsbüro speichert personenbezogene Daten nicht länger als für die Ausführung des zwischen den Parteien vereinbarten Übersetzungsauftrags erforderlich ist, es sei denn,

  1. der Auftraggeber gewährt die Erlaubnis für eine längere Aufbewahrungsfrist.
  2. das Übersetzungsbüro wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu einer längeren Aufbewahrungsfrist verpflichtet.

Artikel 13: Kaution und Registrierung

13.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 09146096 hinterlegt.

Bei Versionen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache als Niederländisch, ist der niederländische Text maßgebend.

Eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Antragsteller auf erste Anfrage jederzeit kostenlos zugesandt.